Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für den Förderschwerpunkt Hören (MSD-Hören)
Was ist der MSD-Hören?
Der MSD-H ist ein kostenfreies Angebot für Schüler mit einer Hörschädigung oder Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, die allgemeine Gymnasien und Fachoberschulen oder Berufsoberschulen besuchen. Rechtliche Grundlage ist das Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Der MSD-H ist im Regierungsbezirk Oberbayern tätig.
Welche Ziele verfolgt der MSD-Hören?
- im schulischen Umfeld Verständnis und Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu wecken
- konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, damit diese dauerhaft ein allgemeines Gymnasium oder eine allgemeine Fachoberschule / Berufsoberschule in der Nähe ihres Wohnortes besuchen können
- dort schulische Leistungen erzielen, die ihrer Begabung entsprechen
- die Hochschulreife oder Fachhochschulreife erwerben können
- soziale Kontakte nach ihren Wünschen und Bedürfnissen pflegen können
Was sind die Aufgaben des MSD-Hören?
- fachpädagogische Betreuung von Schülern
- mit einer beidseitigen oder einseitigen Schwerhörigkeit
- mit Cochlea Implanten (CI)
- mit Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
- Hilfe zur Verbesserung der Kommunikationsbedingungen in der Schule und zu Hause
- Information der Eltern über die Hörschädigung des Kindes und deren Folgen
- Information zur Schullaufbahnberatung
- Hilfestellung bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
- gezielte Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte an allgemeinen Gymnasien
und Fachoberschulen / Berufsoberschulen - Information der Lehrer
- zu den Auswirkungen einer Hörschädigung und deren Folgen für Sprachentwicklung, Sprachperzeption und Sprachproduktion
- zu den Möglichkeiten der methodisch-didaktischen Unterstützung hörgeschädigter Schüler an allgemeinen Gymnasien und Fachoberschulen/Berufsoberschulen
- Hilfestellungen zum Einsatz und Gebrauch technischer Hilfsmittel (FM-Anlagen, Hörgeräte, Cochlea Implantate) und Beratung hinsichtlich der raumakustischen Optimierung vorhandener Klassenräume
- Aufklärung der Schüler über mögliche Gefahren für das Gehör
- Erstellung von fachpädagogischen Stellungnahmen zum Nachteilsausgleich für die hörgeschädigten Schüler an den betreffenden Schulen, die auch für die Abschlussprüfung bindend sind
- Formulierung von Stellungnahmen zu Budgetstunden wegen des zusätzlichen Förderbedarfs für die hörgeschädigten Schüler
- enge Zusammenarbeit mit den beiden Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstellen am Förderzentrum Hören München-Johanneskirchen und an der Samuel-Heinicke-Realschule München
- Kooperation mit vorgesetzten Dienstbehörden
Wer kann sich an den MSD-Hören wenden?
- Eltern
- Schulleiter sowie Lehrkräfte von Gymnasien und Fachoberschulen / Berufsoberschulen
- Schulpsychologen
- Ärzte, Therapeuten
- Sozialhilfeverwaltungen
- Hörgeräteakustiker
Aufnahme in den MSD-Hören
Wenn aus fachpädagogischer Sicht bei einem Schüler Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören vorliegt, bekommen die Eltern ein Formular mit dem Antrag auf Betreuung durch den MSD-H. Dieser Antrag wird von den Eltern und der betreffenden Schule ausgefüllt und über eine der beiden Pädagogisch-Audiologischen Beratungsstellen in München an den MSD-H weitergeleitet. Dieser wird sich dann umgehend mit Eltern und Schule in Verbindung setzen.
Sie erreichen uns telefonisch und per Mail:
Dr. Marion Honka
Tel. 089 / 829 408 53 (AB)
honka.best@t-online.de
Sprechzeiten:
Dienstag 14.00 bis 17.00 Uhr