Aufnahme im Studienheim
Mit der Schulanmeldung kann gleichzeitig die Aufnahme in das Internat beantragt werden. Die Heimkosten werden nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch XII (in besonderen Fällen auch nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz) von den zuständigen Sozialbehörden übernommen. Eltern beteiligen sich an den Kosten nur in Höhe der häuslichen Ersparnisse.
Der Antrag auf Kostenübernahme ist von den Eltern mit den entsprechenden Unterlagen (Antragsformular, ärztliches Gutachten usw.) bei der Sozialverwaltung des zuständigen Bezirks zu stellen. Zusätzlich können Zuschüsse nach BAfÖG beantragt werden. Auskünfte erteilen die Sozial- oder Versorgungsämter der Stadtverwaltungen oder der Landratsämter.
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Elternbeirat
Der Elternbeirat der Samuel-Heinicke-Realschule München, Förderschwerpunkt Hören, ist als einziger seiner Art als gemeinnütziger Verein organisiert.
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