Aufnahme in die Samuel-Heinicke-Fachoberschule
Die Aufnahme in die Samuel-Heinicke-Fachoberschule richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).
Die Aufnahme in die Fachoberschule ist nur in die Jahrgangsstufe 11 möglich und setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses sowie die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule voraus.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. April 2009 Az.: VII.6-5 S 9610-6-7.24 310
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Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 1. bis 12. März 2010 entgegengenommen.
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Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
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Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 17. März 2010 statt.
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Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 28. Juli 2010 statt.
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Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 28. Juli 2010 statt.
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Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 28. Juli 2010 statt.
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Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen - in Bayern (Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO).
Voraussetzungen
Aufgenommen werden kann, wer z. B. einen der folgenden mittleren Schulabschlüsse besitzt:
- das Abschlusszeugnis einer Realschule
- das Abschlusszeugnis einer mindestens dreijährigen Wirtschaftsschule
- das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsschule
- das Zeugnis der Fachschulreife einer bayerischen beruflichen Schule
- die Oberstufenreife eines Gymnasiums
- ein anderes Zeugnis, das vom bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannt wird.
In die Ausbildungsrichtung Gestaltung der Fachoberschule kann nur aufgenommen werden, wer in einer unmittelbar vorausgehenden Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist. Zu den von der Schule gestellten Themen sind zwei Arbeiten (eine Arbeit nach der sichtbaren Wirklichkeit und eine aus der Vorstellung) anzufertigen. Die Arbeitszeit für jede Aufgabe beträgt 120 Minuten.
Bei der Anmeldung werden benötigt
- die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen notwendigen Zeugnisse im Original (Zwischenzeugnis, Abschlusszeugnis, Facharbeiterbrief)
- Geburtsurkunde im Original oder beglaubigte Kopie
- ein lückenloser Lebenslauf, DIN A4, unterschrieben
- ein amtliches Führungszeugnis (nur bei Bewerbern, die nicht unmittelbar von einer öffentlichen Schule übertreten)
- zwei Passfotos neueren Datum
- Angaben über den Hörstatus
- Bescheinigung über Hörbehinderung
- ggf. Angaben über AVWS, mit Gutachten, sonderpädagogischer Förderbedarf
- ggf. Bescheinigung über Legasthenie mit neuer Stellungnahme des Schulpsychologen
- ggf. Gutachten bzw. Attest von Erkrankungen
- ggf. Audiogramm
- ggf. Behindertenausweis
- ggf. Befreiung vom Sport mit Nachweis
Das Schulgeld beträgt derzeit 80,- Euro monatlich. Es wird für 11 Monate im Jahr erhoben.
Die Aufnahme in die Fachoberschule wird in einem eigenen Schulvertrag geregelt.
Das Anmelde-Formular für die Fachoberschule kann hier als PDF-Datei heruntergeladen (erfordert zum Lesen den Acrobat-Reader) und schon zu Hause ausgefüllt werden. Das erspart Zeit bei der Anmeldung.
Download des Anmeldeformulars.
Detaillierte Informationen zur 1+2-jährigen FOS finden Sie hier.
Wichtig
Über die Zulassung zum Schulbesuch kann erst nach Vorlage des Zeugnisses über den mittleren Schulabschluss entschieden werden.
Die Allgemeinen Informationen bitte unbedingt lesen !
Merkblätter zur fachpraktischen Ausbildung (fpA)
Das Praktikum stellt ein wichtiges Element bei der Ausbildung in der Fachoberschule dar. Für jede Ausbildungsrichtung gibt es ein eigenes Merkblatt zum Runterladen. Das entsprechende Merkblatt vor der Anmeldung bitte gründlich lesen.
Merkblatt für die fachpraktische Ausbildung Gestaltung Download
Merkblatt für die fachpraktische Ausbildung Sozialwesen Download
Merkblatt für die fachpraktische Ausbildung Technik Download
Merkblatt für die fachpraktische Ausbildung Wirtschaft Download
Stand 29.01.2010 / km - nach oben