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Der Schulvertrag

Die Aufnahme in die Samuel-Heinicke-Realschule:

 

Grundlage für die Aufnahme:
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz

 

Vor der Anmeldung:

 

bitte ab März 2012 ggf. Gutachten an die Schule schicken; die Eltern bekommen dann Bescheid, ob eine Anmeldung an unserer Schule möglich ist oder ob erst eine Klärung durch die Beratungsstelle erfolgen muss.

 

Zur Anmeldung für die Jahrgangsstufe 5 benötigen wir:

  • aus Kl. 4: Übertrittszeugnis (Original und Kopie)
  • aus Kl. 5: Zwischenzeugnis (Kopie) mit  einem Durchschnitt von 2,5 (D / M) für Voranmeldung
  • Geburtsurkunde als Kopie
  • aktuelles Audiogramm
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss als Kopie
  • BIC und IBAN (für das Bankkonto)

 

Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe der GS in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule:

 

Durchschnittsnote (aus D/M/HSU) im Übertrittszeugnis:

 

 

aufnahme(1)
 

Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe aus der MS / HS (staatlich / staatlich anerkannt):

  • Durchschnittsnote im Jahreszeugnis aus den Fächern Deutsch/Englisch/Mathematik bis 2,0
  • Durchschnittsnote 2,33 und schlechter: Aufnahmeprüfung
  • endgültige Aufnahme nach bestandener Probezeit


Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe aus einer staatlich genehmigten Schule:

  • Aufnahmeprüfung 
  • endgültige Aufnahme nach bestandener Probezeit


Wichtige Termine an der Samuel-Heinicke-Realschule:

 

Allgemeine Elterninformation:

  • Informationstag am 28. Januar 2012
  • von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Aula

Anmeldung (bitte persönlich):

  • 07. Mai bis 11. Mai 2012
  • 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr, In den Kirschen 1

Probeunterricht:

  • 21., 22., 23. Mai 2012

 

Unterrichtsbeginn: 12. September 2012

 

Der Schulvertrag der Samuel-Heinicke-Realschule:

 

Die endgültige Aufnahme erfolgt durch einen Schulvertrag. Gegenseitige Kündigungen sind möglich und im Schulvertrag geregelt. Hierin ist auch die Entrichtung eines Schulgeldes geregelt. Es beträgt derzeit 80.- ¤ pro Monat und wird für 11 Monate im Jahr erhoben. Bei Nachweis einer Behinderung, die den Besuch einer Schule mit Förderschwerpunkt Hören notwendig macht, wird das Schulgeld in der Regel vom Bezirk oder einer anderen staatlichen Stelle auf Antrag des Erziehungsberechtigten übernommen. Für den im Vergleich zu den so genannten Regel-schulen erhöhten Papier- und Kopierbedarf erhebt die Schule derzeit pro Schuljahr einen Betrag von 40.- ¤. Hierin sind auch Beiträge für bestimmte Versicherungen, z. B. während des Berufspraktikums oder bei Schülerfahrten, und der Jahresbericht enthalten. Von Schülern und Eltern wird erwartet, dass sie den christlichen Erziehungsgedanken unterstützen und gemeinsam mit Lehrern und Erziehern die Förderung der Jugendlichen bis hin zur beruflichen Integration betreiben. Die Schüler, die nicht im Internat wohnen, fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule. Eine tägliche Beförderung mit Schulbussen ist nicht gegeben.

Kontakt
Ansicht Klinik Ammermühle
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Elternbeirat
Der Elternbeirat der Samuel-Heinicke-Realschule München, Förderschwerpunkt Hören, ist als einziger seiner Art als gemeinnütziger Verein organisiert. weiter