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Der Schulvertrag

Die endgültige Aufnahme in die Realschule für Hörgeschädigte wird im Schulvertrag geregelt, der nach Vorlage sämtlicher zur Aufnahme notwendigen Unterlagen ausgestellt wird.

Hierin ist auch die Entrichtung des Schulgeldes geregelt. Es beträgt derzeit 80.- ¤ pro Monat. Es wird für 11 Monate im Jahr erhoben.

Bei Nachweis einer Behinderung wird in der Regel das Schulgeld vom Bezirk oder einer anderen staatlichen Stelle auf Antrag der Erziehungsberechtigten übernommen.

Für den im Vergleich zu den sogenannten Regelschulen erhöhten Papier- und Kopierbedarf erhebt die Schule derzeit pro Schuljahr einen Betrag von 40.- ¤. Hierin sind auch Beiträge für bestimmte Versicherungen, wie zum Beispiel während des Berufspraktikums oder bei Schülerfahrten, enthalten.

Gegenseitige Kündigungen sind möglich und im Vertrag geregelt.

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Elternbeirat
Der Elternbeirat der Samuel-Heinicke-Schule Realschule für Schwerhörige e.V. ist als einziger seiner Art ein eingetragener Verein.
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